Übergeordnete Organisationseinheit
Organisationseinheit
Beauftragte*r für die Durchführung der konstituierenden Sitzung des Studierendenparlaments (B-Konsti)
Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 der konstituierenden Sitzung kann das Studierendenparlament eine Person mit der Einberufung und Durchführung der konstituierenden Sitzung beauftragen. Unterbleibt dieser Beschluss, übernimmt die Wahlleitung die Aufgabe.
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Sitzungen
Übersicht über die Sitzungen
Vorlagen
Übersicht über die Vorlagen