Offizielle Website – Studierendenparlament der HAW Kiel

Organisationseinheit

Beauftragte*r für die Durchführung der konstituierenden Sitzung des Studierendenparlaments (B-Konsti)

Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 der konstituierenden Sitzung kann das Studierendenparlament eine Person mit der Einberufung und Durchführung der konstituierenden Sitzung beauftragen. Unterbleibt dieser Beschluss, übernimmt die Wahlleitung die Aufgabe.

Übergeordnete Organisationseinheit

Studierendenparlament (StuPa)